Grundlage für die Lohnbeiträge bilden die Jahresabrechnungen 2004 mit Nachtrag (Lohnsumme Fr. 615'227.05, act. G 8.1 und 8.3), 2005 (Lohnsumme Fr. 731'309.--, act. G 8.5) sowie die Schlussabrechnung 2006 (Lohnsumme für die Monate Januar bis August Fr. 464'596.75, act. G 8.7). Da die definitiven Lohnsummen in allen drei Jahren niedriger waren als aufgrund der Akontobeiträge, ergaben sich bei den Verfügungen "Jahresabrechnung für Lohnbeiträge" jeweils Saldi zugunsten der Arbeitgeberin (vgl. act. 8.2, 8.4, 8.6 und 8.8). Die Höhe der erhobenen bzw. verfügten Lohnbeiträge ist unbestritten geblieben und gibt auch nicht Anlass für Beanstandungen.