© Kanton St.Gallen 2026 Seite 9/19 Publikationsplattform St.Galler Gerichte und Lehre zu Art. 174 Abs. 2 SchKG entwickelten Kriterien abzustellen. Demnach erweise sich ein Schuldner als grundsätzlich zahlungsunfähig, welcher unbestrittene und fällige Forderungen nicht bezahle, indem er Konkursandrohungen anhäufen lasse, systematisch Rechtsvorschlag erhebe und selbst kleinere Beiträge nicht bezahle.