So habe sie viel zu tiefe Abschlagszahlungen akzeptiert und trotz Zahlungseinstellung keinen Antrag auf Konkurseröffnung gestellt. Sie habe sodann im Konkurs pflichtwidrig falsch keine pfandgesicherten Forderungen angemeldet, sondern © Kanton St.Gallen 2026 Seite 6/19 Publikationsplattform St.Galler Gerichte