Schadenersatzforderung. Den Beschwerdeführer treffe nur ein leichtes Verschulden. So sei die B.___ von der Bank E.___ "erdrosselt" worden, indem diese ab Ende 2005 keinen finanziellen Spielraum mehr zugelassen und treuwidrig die Kreditlimite verletzt habe. Auch habe der Beschwerdeführer während den Sanierungsverhandlungen von Mitte 2005 bis Mitte 2006 die Beitragszahlungen sistieren dürfen, ohne dass ihm ein Verschulden zur Last gelegt werden könnte (act. G 1).