Fernsehempfang übernimmt. Auch wenn die Frauen dafür einen Betrag von 15% des Umsatzes zu entrichten haben, kann nicht von Investitionen gesprochen werden. Hätten sie diese Auslagen vollumfänglich selber zu tragen, wie es bei Selbstständigerwerbenden der Fall wäre, müssten sie mit erheblich höheren Kosten © Kanton St.Gallen 2026 Seite 8/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte