Insbesondere haben die in den Etablissements tätigen Prostituierten keine erheblichen zusätzlichen Investitionen zu tätigen. Dem Dienstleistungsvertrag ist diesbezüglich zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin für die Frauen Werbemassnahmen übernimmt, Kreditkartenterminals für den bargeldlosen Zahlungsverkehr zur Verfügung stellt, die Getränke für eine unentgeltliche Bewirtung der Gäste übernimmt, Sicherheitsleistungen (u.a. Überwachungsanlagen im Eingangsbereich, Einsatz von Sicherheitspersonal) erbringt, Personal für den Gästeempfang und die Gästebetreuung organisiert, zur Ausübung der Tätigkeit notwendige Produkte zur Verfügung stellt und die Gebühren für den Radio- und