3.2 Das bei einer selbstständigen Erwerbstätigkeit im Vordergrund stehende Merkmal des Unternehmerrisikos muss vorliegend verneint werden. Als Unternehmerrisiko gilt die Gefahr, die eine Person eingeht, wenn sie als Folge beruflicher Fehleinschätzungen oder beruflichen Fehlverhaltens in der Zukunft mit wirtschaftlichen Substanzverlusten beim Geschäftsvermögen rechnen muss (Peter Forster, AHV-Beitragsrecht, in: Ulrich Meyer/Thomas Gächter [Hrsg.], Schriften zum Sozialversicherungsrecht, Zürich 2007, Rz 65). Von einem solchen Risiko ist bei der vorliegend zu beurteilenden Tätigkeit nicht auszugehen.