Dem Dienstleistungsvertrag ist zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin für die Frauen diverse Dienstleistungen übernimmt. Die Kosten für diese Dienstleistungen belaufen sich auf 15% des von der Mieterin in den Räumlichkeiten der Beschwerdeführerin erzielten Umsatzes, mindestens jedoch Fr. 40.-- pro Tag.