B.c Mit Schreiben vom 16. August 2010 verzichtet die Beschwerdeführerin auf eine weitere Stellungnahme und verweist auf die Ausführungen, Anträge und Rechtsbegehren in der Beschwerde vom 10. Mai 2010 (act. G 7). © Kanton St.Gallen 2026 Seite 4/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Erwägungen: 1.