B.a Gegen diesen Einspracheentscheid richtet sich die von Rechtsanwältin Nicole Nobs, St. Gallen, im Namen der M.___ eingereichte Beschwerde vom 10. Mai 2010 mit den Anträgen, der Einspracheentscheid vom 26. März 2010 sowie die Nachzahlungsverfügung vom 19. Januar 2010 und die Verzugszinsverfügung vom 21. Januar 2010 seien aufzuheben, und es sei festzustellen, dass die Beschwerdeführerin keine Beiträge für das Jahr 2007 nachzuzahlen habe; unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Die Beschwerdeführerin sei Eigentümerin der Liegenschaft, in der sich der C.___ befinde. Zudem sei sie Mieterin des D.___. Die im C.__