A.d Mit Einspracheentscheid vom 26. März 2010 wies die SVA die Einsprache ab. Gemäss Dienstleistungsvereinbarung sei die M.___ für die Werbung der Dienstleistungen besorgt und stelle eine umfassende personelle und für die Ausübung der Prostitution dienende Infrastruktur zur Verfügung. Zutreffend sei, dass die Prostituierten das Geld selbst bei den Freiern einkassieren und damit nebst ihrem Lebensunterhalt den Mietzins und die Kosten für Dienstleistungen der M.___ bezahlen müssten. Die Prostituierten würden jedoch kein spezifisches Unternehmerrisiko tragen, weil sie für ihre sexuellen Dienstleistungen keinen Kapitalbetrag einsetzen oder wesentliche Investitionen vornehmen würden.