A.a Die M.___ ist bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (SVA), Ausgleichskasse des Kantons St. Gallen, als Wellness-, Unterhaltungs- und Gastronomiebetrieb angemeldet und betreibt in A.___ und B.___ zwei Bordelle (act. G 3.1/2 und 4). Am 17. Dezember 2008 führte die SVA bei ihr eine AHV- Arbeitgeberkontrolle durch. Anlässlich dieser Kontrolle stellte der Revisor fest, dass die Lohnsummen der in den beiden Etablissements arbeitenden Frauen für das Jahr 2007 nicht abgerechnet worden seien, obwohl es sich bei der Arbeit um eine unselbstständige Tätigkeit handle. Die M.___ hätte somit als Arbeitgeberin die Sozialversicherungsbeiträge zu erbringen (act. G 3.1/10 Beilage 7).