Nachdem die Berechnung der bundes- und kantonalrechtlichen Sozialversicherungsbeiträge als solches nicht bestritten wird, und auch sonst keine fehlerhafte Berechnung der Beiträge erkennbar ist, beträgt der Schaden somit Fr. 34'678.50 (wovon Fr. 3'418.-- kantonalrechtliche Forderung).