a AHVV subsumieren. Nachdem die Abgangsentschädigung von Fr. 258'000.-- 150 % eines Jahresgehalts, mithin 18 © Kanton St.Gallen 2026 Seite 3/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Monatslöhnen, entsprochen habe, seien nur 10 von 18 Monaten der Abgabepflicht unterstellt. Dies ergebe einen Betrag von Fr. 143'333.35.