6.4.4 Die effektive Lohnsumme des Jahres 2004 von Fr. 466'688.90 (act. G 7.29) bzw. Fr. 466'685.-- (act. G 15.4) belief sich damit letztlich auf das 1.4-fache der Akontorechnungen ausgehend von einer Jahreslohnsumme von Fr. 333'334.--. Während nach der früheren Rechtsprechung aus dem Umstand, dass sich der Schaden aus einer Differenz zwischen den Pauschalzahlungen und der © Kanton St.Gallen 2026 Seite 10/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte