Zur Berechnung der Schadenersatzforderung führte sie aus, dass auch die nicht durch die Konkursmasse gedeckten Lohnforderungen beitragspflichtig seien und dass sich aus der Jahres- und Schlussabrechnung 2004 und 2005 eine Nachbelastung von Fr. 17'508.30 für das Jahr 2004 ergeben habe, die sich durch die Rückforderungen von zu viel ausbezahlten Kinderzulagen zusätzlich auf Fr. 17'866.30 erhöht habe. Zusammen mit den unbezahlten Akontobeiträgen der Monate Oktober, November und Dezember 2004 habe der gesamte Ausstand für das Jahr 2004 zu diesem Zeitpunkt Fr. 24'326.95 betragen.