Im Weiteren resultiert auch bei einer Dividende von noch Fr. 49'100.-- (Fr. 69'100.-- + Fr. 100'000.-- - Fr. 120'000.--) eine Rendite auf das eingesetzte Kapital von rund 27 % (Fr. 49'100.-- : Fr. 180'000.-- X 100). Dies stellt nach wie vor eine überaus ansehnliche Rendite dar, zumal im Vergleich mit den Jahren vor 2007, wo der Alleinaktionär nach eigenen Angaben jeweils keine Kapitalrendite erzielte (vgl. act. G 13.1). Nach dem Gesagten ist die von der Beschwerdegegnerin vorgenommene Aufrechnung auf einen Lohn von Fr. 120'000.-- für das Jahr 2007 nicht zu beanstanden. 3.