Arbeitseinkommen voll hätte versteuern müssen. Nachdem die Gesellschaft den Gewinn 2007 von Fr. 169'544.-- mit einem Verlustvortrag von Fr. 147'600.-- verrechnen konnte und damit nur noch ein kleiner steuerbarer Gewinn von Fr. 21'944.-- (bzw. Fr. 21'900.--; act. G 4.1/3.2) übrig blieb, wirkte sich diese Darstellung zudem bei der Steuerbelastung der AG kaum negativ aus. Abgaberechtlich war die Darstellung der Bezüge als Dividenden sowohl für die AG als auch für den Alleinaktionär ohnehin vorteilhafter.