Mithin beträgt die Rendite des eingesetzten Kapitals (Dividendenrendite) nicht wie von der Beschwerdegegnerin angenommen 46,3 % (Fr. 100'000.-- : Fr. 216'000.-- X 100), sondern gar 55,6 % (Fr. 100'000.-- : Fr. 180'000.-- X 100). Damit ist ohne weiteres von einem unangemessen hohen Kapitalertrag auszugehen. Demgegenüber deklarierte A.___ jeweils gegenüber der Steuerbehörde - und nun auch im vorliegenden Verfahren gegenüber der Abgabebörde - für die Jahre 2003 bis 2006 keine Dividende, mithin eine Kapitalrendite von 0 % (act. G 13.1).