Zudem müsste es jedem verständigen Menschen einleuchten, dass etwas nicht stimmen kann, wenn die Ausgleichskasse während Jahren keine Lohnbeiträge in Rechnung stellt. Der Beschwerdeführer hätte bei der SVA St. Gallen oder bei der SVA Zürich, über welche er die FAK-Beiträge abrechnete, nachfragen müssen, warum keine Beiträge in Rechnung gestellt wurden (vgl. Marco Reichmuth, a.a.O., Rz 600). Indem der Beschwerdeführer während Jahren keine Lohnbeiträge bezahlt hat, ohne die © Kanton St.Gallen 2026 Seite 11/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte