C.a Mit Eingabe vom 5. Januar 2009 erhob der Arbeitgeber gegen den Einspracheentscheid Beschwerde an das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen. Er stellt in materieller Hinsicht folgende Anträge: 1. Es sei der Einspracheentscheid vom 4. Dezember 2008 betreffend Schadenersatz für entgangene Lohnbeiträge 1999 bis 2002 aufzuheben. 2. Es sei auf den Schadenersatz für entgangene Lohnbeiträge 1999 bis 2002 zu verzichten, eventuell sei der Schadenersatz für entgangene Lohnbeiträge 1999 bis 2002 zu reduzieren, alles unter Kostenfolge für die Beschwerdegegnerin. Der Beschwerdeführer bestreitet nicht, für die Jahre 1999 bis 2002 keine Lohnbeiträge bezahlt zu haben.