für die Jahre 1999 bis 2002 Schadenersatz im Betrag von insgesamt Fr. 24'859.80. Die Abklärungen der Kasse hätten ergeben, dass der Arbeitgeber seit 1. Juli 1997 weder über die SVA St. Gallen, noch über die SVA Zürich paritätische Lohnbeiträge abgerechnet und abgeliefert habe. Leider sei nicht mehr zu eruieren, warum dies der Fall gewesen sei (act. G 3.1/37).