A.c Am 7. Juli 2008 bat die SVA Zürich, kantonale Ausgleichskasse, die SVA St. Gallen um Berichtigung des individuellen Kontos eines weiteren Arbeitnehmers. Sie stellte die vom Arbeitgeber an die SVA Zürich, Familienausgleichskasse, gesandten Jahresabrechnungen für die Jahre 1999 bis 2007 zu (act. G 3.1/36). Mit Verfügung vom 17. Juli 2008 forderte die SVA St. Gallen vom Arbeitgeber für entgangene Lohnbeiträge © Kanton St.Gallen 2026 Seite 2/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte