Von Oktober 1992 bis Juni 1997 rechnete der Arbeitgeber paritätische Lohnbeiträge für Personal mit der SVA St. Gallen ab. Mit Schreiben vom 9. Februar 1998 teilte er der SVA St. Gallen mit, er beschäftige seit 1. Juli 1997 keine Arbeitnehmer mehr (act. G 3.1/16). Im entsprechenden Fragebogen zur Abklärung der Beitragspflicht hielt der Arbeitgeber am 21. Februar 1998 nochmals fest, dass ab 1. Juli 1997 er die Schulbusfahrten, die bis dahin durch einen Arbeitnehmer ausgeführt wurden, nun selber ausführe (act. G 3.1/18).