© Kanton St.Gallen 2026 Seite 5/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Das vorliegende Beschwerdeverfahren befasst sich mit den paritätischen Beiträgen, die auf der Basis der für Arbeitsleistungen im Jahr 2004 ausgerichteten Bonuszahlungen von insgesamt Fr. 40'000.-- mit der Nachtragsverfügung vom 25. Juni 2009 nachgefordert worden sind. Ausser Diskussion steht der beitragspflichtige Charakter der Bonuszahlungen. Strittig ist einzig, ob die Beschwerdegegnerin für diese im Jahr 2004 in der Buchhaltung erfassten Vergütungen Beiträge für die Abrechnungsperiode 2005 erheben durfte. 3.