Die für die Leistungsperiode 2004 erfolgten Bonuszahlungen seien mit den Beiträgen von demselben Jahr zu erfassen. Es entspreche der gängigen Praxis, dass im Kontokorrentverkehr bei buchführungspflichtigen Arbeitgebern das Valutadatum bzw. das Buchungsdatum, welches mit dem Erfassungsdatum nicht identisch zu sein brauche, als Realisierungsdatum gelte (act. G. 1). © Kanton St.Gallen 2026 Seite 3/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte