A.cDie Arbeitgeberin liess am 3. August 2009 mitteilen, es seien keine datierten Gutschriftenbelege für die fraglichen Bonuszahlungen erstellt worden. Die Bonusgutschrift sei anlässlich der Abschlusserstellung lediglich als Gutschrift auf dem Kontokorrent von J.___ M.___ innerhalb ihrer Buchhaltung mit Valutadatum 31. Dezember 2004 erfolgt (act. G 5.1/8). Gleichzeitig wurden zwei Buchungsbelege vom 13. April 2005 zu den Akten eingereicht, wonach die Valutierung für die beiden Bonuszahlungen am 31. Dezember 2004 erfolgt sei (act. G 5.1/7).