M.___ ausgerichtete Bonuszahlungen von je Fr. 20'000.-- auf, die zwar im Jahr 2004 buchhalterisch gutgeschrieben, aber erst im Jahr 2005 effektiv realisiert worden seien (act. G 5.1/4). Mit Nachtragsverfügung vom 25. Juni 2009 forderte die Ausgleichskasse eine Beitragsnachzahlung von Fr. 6'484.05 wovon Fr. 793.10 FAK-Beiträge, Fr. 69.60 Verwaltungskosten und Fr. 970.70 Zinsen und wies darauf hin, dass diese Abrechnungsperiode sich auf den Zeitpunkt der Auszahlung (Realisierungsprinzip) beziehe und daher mit dem Jahr, in welchem die Löhne im individuellen Konto (IK) verbucht werden, nicht übereinstimmen müsse (act. G. 5.1/3).