betroffenen Arbeitnehmerin ausgerichtet wurde (vgl. act G. 1.3, 1.4). Das Bundesgericht entschied sich im zuvor ergangenen Urteil 9C_435/2008 dafür, dass Leistungen eines Wohlfahrtsfonds der Beitragspflicht nicht unterstehen sollen. Dieses Ergebnis wird von einem Teil der Lehre begrüsst (Jürg Brechbühl, Einlagen in die berufliche Vorsorge, Pensionskassenleistungen und ihre Behandlung im Beitragsrecht der AHV, in: Schaffhauser/Stauffer, BVG-Tagung 2009, St. Gallen 2009, 119 unten; Christina Ruggli-Wüest, Wohlfahrtsfonds heute: Ein Auslaufmodell, oder …?