2.3 In einem Urteil vom 21. Oktober 2008 hielt das Bundesgericht fest, von entscheidender Bedeutung sei, dass sowohl der Begriff des massgebenden Lohnes gemäss Art. 5 Abs. 2 AHVG (BGE 133 V 556 Erw. 4) als auch Art. 7 lit. q AHVV unmissverständlich an das Arbeitsverhältnis anknüpfen würden. Art. 7 lit. q AHVV spreche gar ausdrücklich von Leistungen des Arbeitgebers. Davon, dass Art. 7 lit. q und 8ter AHVV Leistungen des Arbeitgebers betreffen würden, sei auch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in seinen Erläuterungen zu diesen neu gefassten Bestimmungen bei deren Inkrafttreten am 1. Januar 2001 ausgegangen (AHI 2000 S.