Auch konkret geht es um einen solchen Übertrag bzw. eine Einmaleinlage aus dem Härtefonds der Wohlfahrtsstiftung in die Pensionskasse zum Zweck der individuellen Leistungsaufbesserung. Wie aus dem Antrag der Arbeitgeberin vom 23. Oktober 2006 an den Stiftungsrat hervorgeht, erreichte die zu begünstigende Arbeitnehmerin am 30. November 2006 das Pensionierungsalter. Sie hätte gerne aus finanziellen Gründen über das Pensionierungsalter hinaus weiter gearbeitet. Dies war von der Arbeitgeberin abgelehnt worden; statt dessen beantragte sie die Finanzierung einer Rentenerhöhung von monatlich Fr. 500.-- und eine Überbrückungsrente von monatlich Fr. 300.-- (act.