© Kanton St.Gallen 2026 Seite 7/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Sache ist zur weiteren Abklärung und neuen Verfügung im Sinn der Erwägungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 4.2 Gerichtskosten sind keine zu erheben (Art. 61 lit. a ATSG).