Diese Existenzminimumsberechnung vermag nach dem oben Gesagten nicht zu überzeugen. Bei den Krankenkassenkosten sind nicht Pauschalbeiträge, sondern die konkreten Prämien für die Grundversicherung, die Selbstbeteiligungen und beanspruchten Franchisen abzüglich allfälliger Prämienverbilligungen in die Notbedarfsrechnung einzusetzen. Aus den Akten geht hervor, dass der Beschwerdeführer gesundheitlich angeschlagen ist. Im Jahr 2008 hatte er nebst den Prämien für die obligatorische Krankenversicherung von Fr. 3'043.20 Selbstbehalte und Franchisen in Höhe von Fr. 732.45 sowie nicht versicherte Kosten in Höhe von Fr. 899.-- zu tragen (act. G 1.4). Im Jahr 2009 beliefen sich die Prämien für die