Notbedarfs die auf einen Monat umgerechnete Franchise einzusetzen. 3.2 Im angefochtenen Einspracheentscheid ermittelte die Beschwerdegegnerin das betreibungsrechtliche Existenzminimum, indem sie neben dem (unbestrittenen) Grundbetrag in Höhe von Fr. 14'760.-- pro Jahr (12 x Fr. 1'230.--, vgl. Ansätze gemäss Kreisschreiben der kantonalen Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs vom Dezember 2008) und (ebenfalls unbestrittenen) Wohnkosten in Höhe von Fr. 16'680.-- pro Jahr Auslagen für die Krankenkasse in Höhe der Prämienverbilligung von Fr. 3'324.-- anrechnete; ansonsten könnten keine weiteren Ausgaben hinzugerechnet werden.