3.1 Randziffer 10920 der Wegleitung über die Renten in der Eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (RWL, Stand 1. Januar 2010) verweist für die Bestimmung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums auf Ziffer 4 der Anhänge der Wegleitung über die Beiträge der Selbstständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen in der AHV, IV und EO (WSN, Stand 1. Januar 2010). Demnach ist hierfür auf die Richtlinien der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz (nachfolgend: Richtlinien) abzustellen, welche in der WSN wiedergegeben werden.