C.a Mit Eingabe vom 14. September 2009 erhebt der Versicherte, vertreten durch Rechtsanwalt Michael B. Graf, Beschwerde und beantragt, der Einspracheentscheid vom 6. August 2009 und die zugrundeliegende Verfügung vom 8. Januar 2009 seien aufzuheben und die Verrechnung sei ab 1. Januar 2009 auf Fr. 58.-- pro Monat zu reduzieren. Die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, ihm die bisher verrechnungsweise zu viel bezogenen Beträge zurückzubezahlen. Zudem ersucht er um unentgeltliche Prozessführung.