Am 6. Februar 2009 erhob der Versicherte Einsprache gegen die Verfügung vom 8. Januar 2009 (in der Einspracheschrift fälschlicherweise mit 8. Februar 2009 bezeichnet) © Kanton St.Gallen 2026 Seite 2/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte und verlangte die Aufhebung der monatlichen Verrechnung mit Fr. 330.--, da sein Existenzminimum willkürlich festgelegt worden sei (act. G 3.2.3). Mit Einspracheentscheid vom 6. August 2009 hiess die SVA die Einsprache teilweise gut und reduzierte die verrechenbare Quote auf Fr. 326.-- pro Monat (act. G 3.2.42). C.