A.a L.___ war seit Februar 1988 Bezüger einer Invalidenrente (vgl. act. G 3.2.22-43). Seit März 2000 bezog er zudem Ergänzungsleistungen. Mit Verfügung vom 3. November 2005 forderte die Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen, Ausgleichskasse des Kantons St. Gallen (nachfolgend SVA), zu viel ausgerichtete (ordentliche und ausserordentliche) Ergänzungsleistungen in Höhe von Fr. 57'670.-- zurück, da der Versicherte seit 1. Oktober 1998 eine BVG-Rente erhalte (act. G 3.1.12). Eine hiergegen erhobene Einsprache wies die SVA mit Entscheid vom 3. März 2006 ab (act. G 3.1.7). Dieser Einspracheentscheid erwuchs in der Folge unangefochten in Rechtskraft.