Daraus folgte ein Gesamtgewinn von Fr. 247'629.70, woran nebst dem Beschwerdeführer (zu einem Achtel) noch vier weitere Parteien beteiligt waren (act. G 3.1/3). Bei zwei dieser Personen handelt es sich um die Inhaber der Arbeitgeberin des Beschwerdeführers, des Architekturbüros B.___ (Architekten D.___ und E.___; Online- Handelsregisterauszug, vgl. auch Internetauftritt der B.___). Ersterer war zudem - zusammen mit dem Beschwerdeführer und einer weiteren Person - an der einfachen Gesellschaft ("Baugesellschaft") A.___, beteiligt (act. G 3.1/9 und 10).