Im Weiteren füllte er den Fragebogen 3 zur Abklärung der Beitragspflicht für juristische Personen und Personengesellschaften aus. Dabei gab er an, es handle sich um eine einfache Gesellschaft, die am 22. August 2008 eröffnet worden sei (act. G 3.1/10). Mit Verfügung vom 15. April 2009 erhob die Sozialversicherungsanstalt für das Jahr 2007 persönliche Beiträge in Höhe von Fr. 1'834.20 (inkl. Verwaltungskosten). Mit zwei weiteren Verfügungen gleichen Datums erhob sie sodann Akonto-Beiträge für die Jahre 2008 und 2009 in Höhe von Fr. 1'827.60 (inkl. Verwaltungskosten; 2008) bzw. Fr. 456.90 (inkl. Verwaltungskosten; Januar bis März 2009).