3.1 Zu prüfen ist die Frage, ob R.___ oder P.___ im Zeitpunkt der Verwitwung mit dem Beschwerdeführer in einem gemeinsamen Haushalt lebten und von ihm als Pflegebzw. Stiefkind mit einem Anspruch auf eine Waisenrente im Sinn von Art. 25 Abs. 3 AHVG i.V.m. Art. 49 AHVV aufgenommen wurden.