C.b In der Beschwerdeantwort vom 9. Oktober 2009 beantragt die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeabweisung. Zur Begründung verweist sie auf die Verfügung vom 3. Februar 2009 sowie den angefochtenen Einspracheentscheid vom 15. Juli 2009 (act. G 3). Erwägungen: 1.