B.a Gegen die Verfügung vom 3. Februar 2009 erhob M.___ am 24. Februar 2009 Einsprache. In der Einsprachebegründung vom 6. April 2009 beantragte er unter Kosten- und Entschädigungsfolge die Aufhebung der Verfügung und die Ausrichtung einer Witwerrente. Eventualiter seien zwecks eingehender Abklärung der besonderen Verhältnisse weitere Untersuchungen zu veranlassen. Zur Begründung führte er aus, die Ausgleichskasse Versicherung sei der Auffassung, die Kinder würden sich in Hausgemeinschaft mit den leiblichen Elternteilen befinden, was jedenfalls für R.___ nicht zutreffe.