Im Weiteren führte sie mit ihrem Vater auch keinen Betrieb, also ein auf Erwerb ausgerichtetes Unternehmen. Vielmehr besorgte sie lediglich dessen Privathaushalt und dessen persönliche Pflege. Zusammenfassend ist wohl nicht davon auszugehen, dass die Beschwerdeführerin 2 unter diesen Umständen Anspruch auf Lidlohn im Sinn von Art. 334 hätte geltend machen können.