Sie habe gewisse handwerkliche Leistungen direkt selber ausgeführt. Die Miteigentümer der Liegenschaften hätten keine auf Erwerb ausgerichtete Tätigkeit ausgeübt, sondern lediglich Vermögensertrag erzielt. Er habe im Zusammenhang mit diesen Liegenschaften nie eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausgeübt, sondern lediglich als Angestellter der S.___ & Co. AG. Er habe die Liegenschaften aus privaten, versteuerten Mitteln finanziert und plane keinen Verkauf, sondern sie weiter zu verwalten und an seine Kinder zu vererben.