Aufgrund dieser Mitteilung hob die SVA mit Verfügungen vom 3. und 19. April 2000 die Beitragsverfügung vom 22. Februar 2000 auf und machte die Registrierung des Versicherten als Selbstständigerwerbender per 31. Dezember 1999 rückgängig (act. G 9.1/3 und 9.1/6). In der Folge wurde das Beschwerdeverfahren vom Versicherungsgericht abgeschrieben (AHV 2000/44).