Einkommen von Fr. 64'600.-- AHV/IV/EO-Beiträge im Betrag von Fr. 4'416.-- (einschliesslich Verwaltungskosten, act. G 9.1/1). Gegen diese Verfügung erhob der Betroffene am 15. März 2000 beim Versicherungsgericht Beschwerde und teilte gleichentags der SVA mit, er sei im Dezember 1999 65 Jahre alt geworden und habe per 31. Dezember 1999 die selbstständige Erwerbstätigkeit aufgegeben (act. G 9.1/2). Aufgrund dieser Mitteilung hob die SVA mit Verfügungen vom 3. und 19. April 2000 die Beitragsverfügung vom 22. Februar 2000 auf und machte die Registrierung des Versicherten als Selbstständigerwerbender per 31. Dezember 1999 rückgängig (act. G 9.1/3 und 9.1/6).