Die vom Beitragspflichtigen gegen diese Verfügungen erhobenen Rekurse wies das Versicherungsgericht mit Urteil vom 21. März 1996 ab. Es bestätigte die Auffassung der Verwaltung, wonach die drei Liegenschaften des Beitragspflichtigen in St. Gallen Geschäftsvermögen und der daraus fliessende Ertrag beitragspflichtiges Einkommen ist. Dieses Urteil erwuchs unangefochten in Rechtskraft. A.c Mit Verfügung vom 22. Februar 2000 forderte die SVA von S.___ für das Jahr 2000 gestützt auf die vorangehende Beitragsperiode auf einem beitragspflichtigen © Kanton St.Gallen 2026 Seite 2/13 Publikationsplattform St.Galler Gerichte