_ per 31. Dezember 2005 entspricht (gemäss Depotauszug: Fr. 664'865.-- [inkl. Barbestände]; act. G 1.4). Ob dieses Vorgehen steuerrechtlich zulässig ist, oder ob allenfalls ein formelles Nach- und Strafsteuerverfahren hätte durchgeführt werden müssen, ist vorliegend nicht zu prüfen. Tatsächlich wurden die entsprechenden Konten in der Steuererklärung 2006 angegeben. Der Wert des Sparkontos bei der Bank C.___ wurde per 31. Dezember 2006 mit Fr. 39'647.-- deklariert (Kontoauszug nicht bei den Akten, von den Steuerbehörden aber offenbar akzeptiert).