© Kanton St.Gallen 2026 Seite 2/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte A.e Mit Entscheiden vom 22. Januar 2008 wies die Sozialversicherungsanstalt die Einsprachen ab. Aus der rechtskräftigen Steuerveranlagung ergebe sich ein Reinvermögen von insgesamt Fr. 3'693'779.--. Die Einsprecher übersähen, dass die Vermögensaufrechnung auch für das Jahr 2006 Gültigkeit habe. Diese Steuerveranlagung sei für die Sozialversicherungsanstalt verbindlich (act. G 4.11 und 4.12). B.